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Wolfgang Rademacher

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Diese Mitteilungen sollen zu keinen gesetzwidrigen Handlungen auffordern.
Alle Informationen beruhen ausschließlich auf dem Einsatz der gesetzlichen Rechte. Weitere ergänzende Informationen

Erfahrungsgebiete – Zwangsvollstreckung

Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht bietet dem Schuldner viele gesetzliche Möglichkeiten, mit denen er ein solches Verfahren über einen langen Zeitraum strecken kann. Ich selbst habe das mit mehreren sehr hartnäckigen Gläubigern durchexerziert:

Zwischen der Fälligkeit der Forderung und der endgültigen Klärung der Angelegenheiten lagen am Ende über zwei Jahre - herausgeholt allein durch das legale Ausnutzen aller gesetzlichen Winkelzüge. Diese „Galgenfristen“ habe ich vorausschauend genutzt, um die letztendlich unausweichlich fälligen Summen nach und nach monatlich anzusparen.

So konnte ich am Ende alles komplett bezahlen, ohne dass mich diese Zahlung aus dem wirtschaftlichen Gleichgewicht gebracht hätte. Angenehmer Nebeneffekt: Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Richter und vor allem meine Gläubiger waren von meinen Anträgen und Einsprüchen völlig entnervt – und ich konnte meine juristischen Kenntnisse noch weiter vertiefen.

Strecken Sie die Zwangsvollstreckung

Holen Sie bei einer Zwangsvollstreckung jahrelange Galgenfristen heraus

Ich sage Ihnen aus Erfahrung: Durch geschicktes Verschleppen kommen Sie bei einer Zwangsvollstreckung mit einem blauen Auge davon

Damit wir uns nicht missverstehen: Der Gläubiger hat ein Recht auf sein Geld. Aber Sie als Schuldner haben ebenfalls ein Recht – das Recht nämlich, die Summe, um die es geht, so weit wie möglich zu reduzieren – durch geschicktes Verschleppen der Zwangsvollstreckung …

Werden Sie gerade von Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen bedroht?

Dann starten wir gleich mal mit einer guten Nachricht: Das bundesdeutsche Zwangsvollstreckungsrecht bietet Ihnen, dem Schuldner, viele gesetzliche Möglichkeiten, dieses Verfahren zu strecken. Und zwar über einen sehr, sehr langen Zeitraum.

Welche Vorteile hat das für Sie, den Schuldner?

In erster Linie den, dass Sie fürs Erste den Betrag nicht zahlen müssen. Indem Sie sämtliche Phasen einer Zwangsvollstreckung immer und immer wieder blockieren und verzögern, bekommen Sie reichlich Gelegenheit, die strittige Summe nach und nach anzusparen. Denn Sie machen ja nur von Ihren Rechten Gebrauch – und das kostet Sie nicht einen Cent zusätzlich.

Außerdem machen Sie auf diese Weise die Gegenseite mürbe. Ich selbst hatte auch einmal rund 2,36 Millionen € Schulden am Hals. Obwohl ich durchaus bereit war, meine Schulden auf eine redliche Weise aus der Welt zu schaffen, setzte mir die Mehrzahl meiner Gläubiger zunächst die Pistole auf die Brust. Sie wollten Geld sehen. Sofort! Und in voller Höhe!

Anders gesagt: Hätte ich mich nicht geschickt gewehrt, wäre das mein wirtschaftliches Ende gewesen.

Niemand aber ist in Deutschland verpflichtet, seinen wirtschaftlichen Tod ohne Gegenwehr zu akzeptieren.

Die Zwangsvollstreckung ist in aller Regel die Konsequenz von Schulden – und an denen hat der Gläubiger einst gut verdient. Also haben Sie als Schuldner das Recht, ihn jetzt zur Mitarbeit zu motivieren – notfalls mit der sanften Gewalt der Zwangsvollstreckungs-Verschleppung.

Als mir das damals klar wurde, habe ich mich intensiv mit dem deutschen Zwangsvollstreckungs-Recht auseinandergesetzt. Außerdem habe ich dieses Prozedere mit einigen sehr hartnäckigen Gläubigern selber durchexerziert. Resultat: In aller Regel vergingen zwischen der Fälligkeit der Forderung und der endgültigen Klärung der Angelegenheit mehr als zwei Jahre.

All diese Galgenfristen habe ich entweder dazu genutzt, monatlich Geld beiseite zu legen, um die strittige Forderung am Ende problemlos begleichen zu können. Oder ich habe das durch die Verschleppung arg strapaziertem Nervenkostüm meiner Widersacher ausgenutzt, um mich mit ihnen auf attraktive Vergleiche zu einigen.

Nochmals zum Mitschreiben: Die Zwangsvollstreckung können Sie verschleppen, indem Sie völlig LEGALE Möglichkeiten nutzen.

Und wenn es diese rechtlichen Mittel zur Gegenwehr schon gibt, dann sollten Sie sie nach Möglichkeit auch einsetzen. Das Problem ist nur, dass Ihnen die Gegenseite verständlicherweise nie im Leben verraten wird, welche Möglichkeiten Sie haben, um das Feuer zu erwidern. Aber keine Sorge – dafür habe ich einen speziellen Ratgeber geschrieben: »Rettung in der Zwangsvollstreckung«.

Ohne Fachchinesisch erklärt Ihnen diese Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie im Falle einer Zwangsvollstreckung wagenweise Sand ins Getriebe kippen können. Sie brauchen dazu keinen Anwalt. Nein, all diese Winkelzüge können Sie völlig alleine durchführen. Folgen Sie einfach meinen leicht verständlichen Anweisungen.

Wie gesagt: Ich selbst habe reichlich Erfahrung darin, Zwangsvollstreckungen gegebenenfalls jahrelang zu verschleppen. Und ich lasse diese Erfahrungen voll und ganz in meinen Ratgeber einfließen. Denn in dieser Zeit konnte ich zudem meine Fähigkeiten gegenüber Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern und Richtern gewaltig ausbauen. Übung macht eben den Abwehr-Meister.

Natürlich informiere ich mich und Sie regelmäßig über aktuelle Änderungen im Zwangsvollstreckungs-Recht

Beispielsweise habe ich zum 1. Januar 2013 eine neue Strategie bei der Aushebelung von Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen vorgestellt. Die war notwendig geworden, weil der Gesetzgeber – natürlich heimlich, still und leise – einige Schutzmaßnahmen gestrichen und manche Rechte von Gläubigern gestärkt hat.

Aber zu Ihrem Glück habe ich in jedem dieser Fälle rechtzeitig eine völlig neue Gegenstrategie entwickeln können, die Ihre Wirkung bereits unter Praxisbedingungen bewiesen haben. Es bleibt also dabei: Nehmen Sie Zwangsvollstreckungen nicht einfach so hin. Wehren Sie sich. Sie haben ein Recht dazu.

Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ist auch gegen die Helfershelfer Ihrer Gläubiger ein Kraut gewachsen

Ganz recht, wir reden von den Gerichtsvollziehern.

So gut wie alle Gerichtsvollzieher scheren sich einen feuchten Kehricht um Recht und Gesetz, wenn es darum geht, ihren Opfern das Fell über die Ohren zu ziehen. Da werden Vorschriften leichtfertig missachtet, Leute mit schäbigen Tricks dazu bewegt, auf ihre Rechte zu verzichten und vieles mehr.

Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede. Wie schon oben erwähnt: Wenn man, wie ich, rund 2,36 Millionen € Schulden zu bewältigen hat, dann kommt man nicht umhin, früher oder später Bekanntschaft mit der Spezies namens Gerichtsvollzieher zu machen. Und diese Bekanntschaft fällt nicht angenehm aus.

Erst im Laufe der Zeit stellte ich fest, dass sogar Gerichtsvollzieher nicht einfach tun und lassen können, was Ihnen Spaß macht. Auch wenn Sie in aller Regel so tun, als wären Sie gottgleich. Das Gegenteil ist der Fall: bei einer Zwangsvollstreckung müssen sich selbst Gerichtsvollzieher an Recht und Gesetz halten.

Hier setzt ein weiterer Ratgeber aus meinem Hause an: »Schach dem Gerichtsvollzieher«.

Der Inhalt dieses Buches stammt aus der Feder einer ausgekochten, praxisgestählten Rechtsanwältin, die schon viele Schuldner herausgeboxt hat. Sie ist gewissermaßen die Spezialistin für vermeintlich hoffnungslose Fälle bei der Zwangsvollstreckung. Sogar dann, als es für die Betroffenen »zappenduster« aussah, hat diese gewiefte Anwältin immer noch einen Ausweg gefunden. Ihr gesamtes, wertvolles Know-how steckt in diesem Ratgeber.

Und wie es der Titel schon sagt: Mit diesem Wissen können Sie dem Gerichtsvollzieher wirkungsvoll Kontra geben. Einfach, indem Sie den Kuckuckskleber konsequent und beherzt mit seinen eigenen Vorschriften konfrontieren. Ich habe schon von Fällen gehört, wo sich Gerichtsvollzieher ernsthaft gefragt haben, wie sie künftig Ihren Job noch machen sollen – wo es doch solch wirkungsvolle Abwehrbücher wie dieses hier gibt. Also, wenn Sie im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gegen Sie massiven Ärger mit einem Gerichtsvollzieher haben (und das ist die Regel in solchen Fällen), dann sollten Sie sich schleunigst dieses Buch zulegen. Und schon nehmen Sie dem Gerichtsvollzieher jeden Wind aus den Segeln.

Titel? Na, und?

Worauf basiert eine Zwangsvollstreckung in aller Regel? Richtig, auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Titel. Sobald ein Gläubiger einen solchen Titel gegen Sie erwirkt hat, glaubt er sich am Ziel seiner Träume.

Pustekuchen!

Denn es gibt sie zuhauf – die »Mittel gegen Titel«. Genauso heißt ein weiterer Ratgeber aus meiner Feder, der Ihnen bei einer Zwangsvollstreckung wertvolle Dienste leisten wird. Wenden Sie das ausgefuchste Know-how aus diesem Ratgeber an. Und schon ist der anfangs so gefährlich wirkende Titel noch nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er gedruckt worden ist. Auf diese Weise schützen Sie sich beispielsweise vor Lohn- und Gehaltspfändungen, Kontoverbindungen und anderen Teufeleien. Es ist schier unglaublich, welche Möglichkeiten Ihnen, dem Schuldner, zur Verfügung stehen, um einen gerichtlichen Titel absolut wirkungslos zu machen. Auch dieses Buch verschafft Ihnen viele Vorteile, die Sie im Rahmen einer Zwangsvollstreckung dringend brauchen.

Und wenn selbst das alles nichts mehr hilft? Sogar dann können Sie der Zwangsvollstreckung noch ein letztes, aber geniales Schnippchen schlagen …

All die Maßnahmen, die ich Ihnen vorhin vorgestellt habe, funktionieren eigentlich immer. Ich selbst habe sie mehrfach angewendet, und ich habe auf diese Weise besagte 2,36 Millionen € Schulden legal aus der Welt geschafft. Deshalb musste ich nie zu jenem Mittel greifen, das ich Ihnen abschließend vorstelle: Machen Sie sich doch einfach vom Acker. Ganz legal.

Sie müssen zwei Dinge wissen bzw. beachten: Zum einen mögen Sie Schulden gemacht haben – aber das allein ist kein Verbrechen. Zum anderen kann eine Zwangsvollstreckung nur wirksam werden, wenn die Person, gegen die sich solch eine Zwangsvollstreckung richtet, auch greifbar ist. Das mag banal klingen, ist aber von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie also im Vorfeld oder sogar während einer Zwangsvollstreckung Ihren Wohnort wechseln und dem Einwohnermeldeamt nicht mitteilen, wohin Sie ziehen – dann ist bei Ihrer Gegenseite zunächst mal Schicht am Schacht. Nichts geht mehr in Sachen Zwangsvollstreckung. Denn die entsprechenden gerichtlichen Zustellungsurkunden können Ihnen dann nicht mehr zugestellt werden.

Das meinte ich eben mit dem »genialen Schnippchen«. Ziehen Sie einfach um – vielleicht in einen anderen Stadtteil, oder in eine andere Stadt, oder ein anderes Bundesland – oder gleich in einen völlig anderen Staat innerhalb der Europäischen Union. Denn man kann über die EU gewiss viel Schlechtes sagen – aber die Niederlassungsfreiheit ist absolut fantastisch.

Ziehen Sie also einfach um – tatsächlich oder nur pro forma –, sollten Ihnen die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu viel werden. Wie Sie das am besten anstellen und wie Sie beispielsweise wichtige Post dennoch erhalten, finden Sie in meinem einzigartigen Ratgeber »Weiße Weste durch Umzug«. Handeln Sie dann aus dieser für Ihre Gläubiger uneinnehmbaren Festung heraus attraktive Vergleiche aus.

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